Lizenzfahrer

„Gemäß amtlicher Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer vom 17. Oktober 2022 wird die Lizenz-Antragsstellung erweitert. Antragssteller, von denen aus dem Lizenzjahr 2023 eine gültige Unterschrift vorliegt, können ihren Lizenz-Wiederholungsantrag nur noch über das Lizenzportal digital einreichen. D.h. der Antragssteller muss sich, wie bisher auch, mit seinem persönlichen Zugang im Lizenzportal anmelden. Nach Prüfung und ggfs. Aktualisierung seiner Lizenzdaten, sowie Anerkennung der Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung, kann der Lizenzantrag nun per Mausklick an den Verein zur Prüfung eingereicht werden.“

Unter diesem Link können vorhandene Lizenzen online verlängert werden: https://lizenzen.rad-net.de/bdr/

„Antragssteller, von denen keine für dieses Verfahren gültige Unterschrift vorliegt, müssen ihren Antrag wie in den Vorjahren in Papierform einreichen.
Dazu gehören: Erstanträge, Wiederholungsanträge von Antragsstellern, die in 2023 keine Lizenz gelöst haben, und Wiederholungsanträge von Volljährigen, von denen nur eine Unterschrift als Minderjährige vorliegt (Antragsstellung vor dem 18. Geburtstag).“

Kontakt im Verein: laura.horsch@rsv-heidelberg.de
Quelle: https://www.rad-net.de/